Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg ist zum 23.07.2013 für Neubauten in Kraft getreten.
Bestandsbauten sind dem Gesetz nach bis Ende 2014 nachzurüsten.
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens in Kinderzimmern, Schlafzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen,
jeweils ein Rauchmelder angebracht wird. für Infos anklicken
Wie man Rauchwarnmelder an die Decke schraubt, weiß jeder. Aber wissen Sie auch, wie man dabei wirklich alles richtig macht?
Unser Betrieb ist ausgebildet als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
In unserem Zubehörangebot finden Sie zahlreiche Produkte zum Brandschutz:
Rauchwarnmelder Ei 650
TESTSIEGER! bei Stiftung Warentest Ausgabe 1/2013 28,50 Euro inkl.MWST für Infos anklicken
Rauchwarnmelder INVISIBLE
Nur 4x4 cm groß und nur 47 g leicht. Ein echtes Kraftpaket im designten Mini-Gehäuse. 30.- Euro inkl.MWST
Feuerlöscher, z.B. Febramax (Made in Germany) 3l oder 6l auch für Fettbände geeignet, ab 115 Euro inkl.MWST für Infos anklicken
Gaswarngeräte, CO-Melder u. v. m.
Fragen Sie einfach unverbindlich über unser Kontaktformular an.
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