Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg ist zum 23.07.2013 für Neubauten in Kraft getreten. Bestandsbauten sind dem Gesetz nach bis Ende 2014 nachzurüsten. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens in Kinderzimmern, Schlafzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, jeweils ein Rauchmelder angebracht wird.
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