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 Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg ist zum 23.07.2013 für Neubauten in Kraft getreten. 

Bestandsbauten sind dem Gesetz nach bis Ende 2014 nachzurüsten.

Das Gesetz sieht vor, dass mindestens in Kinderzimmern, Schlafzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen,

jeweils ein Rauchmelder angebracht wird.

 

    

Wie man Rauchwarnmelder an die Decke schraubt, weiß jeder.  Aber wissen Sie auch, wie man dabei wirklich alles richtig macht?

Unser Betrieb ist ausgebildet als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 

    

 

 

 In unserem Zubehörangebot finden Sie zahlreiche Produkte zum Brandschutz:

 

  • Rauchwarnmelder Kidde Q2

Stiftung Warentest gut Ausgabe 1/2016      32,- Euro inkl. MWST      + Montage    

 

 

 

 

 

  •  Gaswarngeräte,  CO-Melder u. v. m.

 

 Fragen Sie einfach unverbindlich über unser Kontaktformular an.

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